Ferienwohnungen
Sie haben die Wahl zwischen 3 gemütlichen Ferienwohnungen.
Alle Wohnungen sind ausgestattet mit
- Fernseher
- Sat-Anschluss
- DVD-Player
- komplett eingerichtete Küche
Es steht ein Raum mit Waschmaschine zur Verfügung (einmalige Nutzung: 3,50 €).
In allen Wohnungen kostenfreies WLAN .
Im Preis enthalten sind
- Endreinigung
- Wasserverbrauch
- Heizung
- Reiten der Ponys
Die unten genannten Preise gelten ab 7 Übernachtungen je Ferienwohnung.
In den Ferienzeiten verbuchen wir nur wochenweise oder zum Preis von einer Woche (7 Übernachtungen) !
Preise für Buchungen unter einer Woche auf Anfrage.
Bei Buchungen ab 14 Tagen 10 % Rabatt.
Sonstiges: In der Nebensaison sind Kinder bis 3 Jahren kostenfrei
- Die Stromkosten werden nach Verbrauch berechnet (0,45 EUR/KWH)
- Die Betten sind bezogen und kosten: 10,- EUR pro Garnitur
- Am Anreisetag ist Ihre Wohnung ab 15:00 Uhr für Sie bezugsfertig
- Am Abreisetag bitten wir Sie, Ihre Wohnung bis spätestens 10:00 Uhr zu verlassen
- Während der Brückentage (Pfingsten, Fronleichnam, Christi Himmelfahrt) Buchungen ab 4 Tagen
- Haustiere sind nicht erlaubt
- Stornierungsbedingungen: Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren ist bis 30 Tage vor Mietbeginn für den Mieter kostenfrei. Vom 29.Tag bis Mietbeginn wird der volle vereinbarte Mietpreis berechnet !
- Der Ferienhof Sprünker bietet seinen Gästen an, auf den hofeigenen Pferden zu reiten und die Pferde zu führen. Weiterhin bietet der Ferienhof die Benutzung der vorhandenen Gokarts, des Trampolins, der Schaukel, Rutsche und sonstiger Spielgeräte an. Es wird hierdurch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Reiten und Führen der Pferde, die Benutzung der Gokarts, des Trampolins, der Schaukel, Rutsche und weitere Spielgeräte auf eigene Gefahr geschieht. Schadenersatzansprüche bei Verletzung werden ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Erwachsenen haben zu beachten, dass die minderjährigen Kinder sich nicht ohne Erziehungsberechtigte auf dem Hof bewegen, um Kontakt mit den Tieren aufzunehmen. Auch die Benutzung des Trampolins durch minderjährige Kinder hat ausschließlich unter Aufsicht zu erfolgen.